Frauenquote und Grundgesetz

Hallo Initiatoren von pro-quote.de,

es gibt Grundrechte, die nicht verhandelbar sind. Dazu gehört z.B. der Schutz des Individuums vor Bevorzugung oder Benachteiligung durch den Staat aufgrund äußerlicher Merkmale. Diese Grundrechte dürfen laut Grundgesetz nicht für kollektive Zwecke gebrochen werden. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Genau das soll aber nun nach Ihren Plänen geschehen. Der Staat soll Unternehmen zwingen (mit den Medien fangen Sie an), solange Frauen einzustellen, bis eine gewisse Quote erreicht ist.

Als nächstes soll der Staat höchstwahrscheinlich Unternehmen dazu zwingen (und jeder kann ahnen, dass das so kommen könnte), Migranten, Brillenträger oder Transsexuelle einzustellen und in ferner Zukunft dann vielleicht noch Gruppen, die wir uns heute noch gar nicht ausgedacht haben. Oder er wird Privatpersonen zu etwas zwingen, wie es heute schon im AGG passieren kann (Gerichtsprozess möglich nach Kleinanzeige, mit Beweislastumkehr.)

Das ist schlicht und einfach der Anfang vom Aushöhlen unserer Verfassung und daher schon deshalb abzulehnen. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

Was mich als Wissenschaftler besonders stört ist, dass außerdem so getan wird, als ob obigen Maßnahmen quasi wissenschaftlich abgesegnet sind. Das ist unhaltbar.

Es gibt keine einzige Studie, die einen kausalen Zusammenhang zwischen Frauenanteil in Vorständen/Aufsichtsräten und Unternehmenserfolg herstellen kann. Ebenfalls falsch ist, dass die Studien zumindest eine positive Korrelation herstellen. Hier wird immer verschwiegen, dass es auch Studien gibt, die zeigen, dass der Marktwert von Unternehmen sinkt, wenn mehr Frauen in Führungspositionen sitzen.

Die Frauenanteile in Unternehmen zu erhöhen, ist natürlich als solches ein legitimes Ziel. Wogegen wenig bis nichts spricht, sind z.B. Maßnahmen, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen. Wie die Förderung der Heimarbeit, flexiblerer Arbeitszeitmodelle mit Gewerkschafts-Absegnung usw. Aber intelligente Lösungen sind in diesem Fall offenbar nicht mehr gefragt, sondern mindestens Verfassungsbeugung durch gesetzlich erzwungene Diskriminierung.

Ich hoffe, dass gegen diesen zu erwartenden Verfassungsbruch in aller Schärfe vorgegangen wird und auch das Verfassungsgericht hier seine Meinung deutlich kundtun wird.

Freundliche Grüße

Matthias Grunau

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