Gesetz für Chancengleichheit in der Wirtschaft muss jetzt auf den Weg!

Berlin, 18.11.2014: Die zehn führenden „Spitzenfrauen“-Verbände unterstreichen mit einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre gemeinsame Forderung, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Wirtschaft schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Nachfolgend der Brief an die Bundeskanzlerin:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit 2001 hat die deutsche Politik beim Thema Chancengleichheit in Führungspositionen der Wirtschaft auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen gesetzt. Dieser Ansatz blieb wirkungslos und kann als gescheitert bezeichnet werden. Frauen wurden damit vor allem hin- und aus Führungspositionen ferngehalten.

Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Wirtschaft birgt die große Chance, nach Jahren des Stillstands endlich einen Impuls für Veränderungen in den Unternehmenskulturen zu setzen.

Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, haben immer wieder deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Regelung geben muss, wenn sich die Wirtschaft nicht genügend bewegt. Die Fakten zeigen klar und deutlich, dass jetzt die Zeit gekommen ist, zu handeln. Sie haben auf dem Arbeitgebertag nochmals unmissverständlich klar gemacht, dass das Gesetz kommen wird. Diese klare Aussage rechnen wir Ihnen hoch an.

Wir bauen auf Sie, dass Sie mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Gesetz nun zügig verabschieden. Die Störfeuer von Blockade bis Veto nicht nur von Vertretern der Christlich Sozialen Union, sondern auch aus der eigenen Partei sollten auf keinen Fall dazu führen, den Zeitplan zu ändern.

Viele unserer Mitglieder haben eine deutlich weitergehende Regelung mit schärferen Sanktionen für die Führungsgremien der großen deutschen Unternehmen gefordert. Doch tragen wir den Gesetzentwurf von Bundesministerin Manuela Schwesig und Bundesminister Heiko Maas mit, weil wir davon überzeugt sind, dass die Schaffung einer klaren gesetzlichen Vorgabe entscheidend zu einem Umdenken in den Unternehmensspitzen beitragen wird.

Sie wissen uns an Ihrer Seite.

Hochachtungsvoll,

im Namen der zehn führenden „Spitzenfrauen“-Verbände:

 

Henrike von Platen, BPW Germany

Dr. Regine Rapp-Engels, Deutscher Ärztinnenbund (DÄB)

Sylvia Kegel, deutscher ingenieurinnenbund (dib)

Ramona Pisal, Deutscher Juristinnenbund (djb)

Brigitte Scherb, Deutscher LandFrauenverband (dlv)

Isabelle Kürschner, erfolgsfaktor FRAU

Rena Bargsten, EWMD

Monika Schulz-Strelow, FidAR

Bettina Schaefer, ProQuote Medien

Prof. Gabriele Kaczmarczyk, Pro Quote Medizin

Querverweis: Mit dem Begriff Frauen* beziehen wir uns auf alle Personen, die sich als Frauen identifizieren oder von der Gesellschaft als Frauen gelesen werden, einschließlich Transfrauen, Intersexuellen, Nonbinary Personen und allen, die sich mit dem weiblichen Spektrum identifizieren, um die Vielfalt und Komplexität von Geschlechtsidentitäten anzuerkennen und einzuschließen.

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