Eine Nackenmassage, ein begehrlicher Blick, ein kleiner Flirt – im richtigen Kontext handelt es sich um äußerst angenehme und wünschenswerte Interaktionen.
Der Arbeitskontext gehört nicht dazu. Hier können uns Annäherungsversuche verunsichern und schwächen, bisweilen sogar bedrohen. Doch ab wann können und sollten wir der Annäherung eine Grenze ziehen, ohne „die Betriebsstimmung zu vergiften“? Hierüber besteht für viele Betroffene eine belastende Unsicherheit. Dabei steht uns mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eigentlich ein Recht zur Seite, das uns vor jeglichem diskriminierenden Verhalten schützen soll. Dennoch zeigt sich, dass es viel Mut erfordert, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die sozialen Erwartungen an Frauen sind schließlich enorm: Kann Frau nicht einfach Fünfe gerade sein lassen? Lässt sich diese eine flüchtige Berührung denn so gar nicht nachsehen? Ab wann nehmen wir uns das Recht, uns zu beschweren?
Liske und Sarah holen sich heute Rat von der Kulturmanagerin und Speakerin Barbara Rohm, die sich als langjährige Vorsitzende von Pro Quote Film für Gleichberechtigung in der Filmbranche eingesetzt hat. Als Mitbegründerin der Vertrauensstelle Themis ist sie außerdem Expertin für Beschwerden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder im Arbeitskontext. Wo sexuelle Belästigung beginnt, welche Möglichkeiten bestehen, sich gegen diese zu wehren und wie wir uns gegenseitig motivieren können, den Mund aufzumachen – das und vieles mehr erfahrt ihr in dieser spannenden Folge.
Weiterführende Links
- Unter folgendem Link erfahrt ihr mehr über das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und darüber, welche Handlungen Grenzüberschreitungen bedeuten, die durch das Gesetz verhindert werden sollen
- Die im Podcast erwähnten Fakten zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entstammen dieser Studie, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2019 durchgeführt wurde.
- Mehr Informationen zu der erwähnten Schweizer Umfrage zu sexueller Belästigung im Journalismus könnt ihr in diesem Artikel nachlesen
- Hier findet ihr den Internetauftritt der im Podcast erwähnten Vertrauensstelle Themis, an die ihr euch wenden könnt, wenn ihr Beratung und Hilfe bei einer Beschwerde benötigt.
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Wir bedanken uns außerdem herzlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Förderung des Podcasts.